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Schweizer Seelsorge-Stiftung
c/o Baumberger Rechtsanwälte
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CH-8400 Winterthur
Telefon +41 52 245 01 45
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Ihr Beitrag an die Schweizer Seelsorge-Stiftung hilft der Erhaltung der katholischen Kirche in der Schweiz.
Spendenkonto
Postfinance Kontonummer 60-469219-6
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lautend auf «Schweizer Seelsorge-Stiftung, 6300 Zug»
Die Schweizer Seelsorge-Stiftung kann durch Legate (Testamente) unterstützt werden. Auch mit zweckgebundenen Spenden können die Gläubigen ihre besonderen Anliegen gezielt und nachhaltig einbringen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich!
Termine für Gesuche
Der Stiftungsrat tagt an drei Sitzungen pro Jahr. Gesuche mit Budget sind an die obige Adresse einzureichen.
Die Gesuche für Projekte und Personen werden nach Erhalt eines Gesuches an der nächsten Sitzung des Stiftungsrates behandelt. Bitte verwenden Sie unsere Gesuchsvorlage, die Sie hier herunterladen können:
Findet ein Anlass in den untenstehenden Monaten statt, so hat ein Gesuch uns spätestens zu erreichen:
Juli - Oktober | bis 30. April |
November - Februar | bis 31. August |
März - Juni | bis 31. Dezember |